Unsere Erste Hilfe Kurse dauern min. 9 UE (Unterrichtseinheiten), oder etwa 7,5 Zeitstunden inkl. Pausen.
Nein ! Unsere Erste Hilfe Kurse sind von den Berufsgenossenschaften (für betriebliche Ersthelfer)
und der Bezirksregierung Arnsberg (für Fahrerlaubnisbewerber) anerkannt und zugelassen.
In beiden Fällen ist eine vorzeitige Beendigung nicht möglich, da auch wir uns an die Vorgaben der beiden Institutionen halten müssen.
Diese Vorgaben sagen aus, dass ein anerkannter Erste Hilfe Kurs mindestens 9 UE (Unterrichtseinheiten) a´ 45 Minuten dauern muss.
Der Unterschied ist ganz einfach erklärt.
Ein Onlinekurs dient in erster Linie der Auffrischung eurer Kenntnisse in Erster Hilfe.
Die praktischen Übungen werden dort nur erklärt, aber nicht von euch selbst durchgeführt.
Es ist nicht verboten, an einem Onlinekurs teilzunehmen, aber bitte denkt daran, diese Online Erste Hilfe Kurse werden in der Regel weder
von der Bezirksregierung (für den Führerschein), noch von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen (betriebliche Ersthelfer) anerkannt.
Diese schreiben einen Erste Hilfe Kurs in "Präsenz" und einer zeitlichen Dauer von mindestens 9 UE bei einer, für diese Ausbildung,
ermächtigten Ausbildungsstelle vor.
Lasst euch bitte nicht täuschen, auch wenn bei den Onlineangeboten steht, anerkannter Erste Hilfe Kurs für den Führerschein.
Fragt im Zweifelsfalle nach einer QSEH-Nummer, diese könnt ihr dann hier überprüfen.
Wenn ihr einen Erste Hilfe Kurs über eure Firma macht, entstehen euch keine Kosten.
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer wird von den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen übernommen.
Braucht Ihr den Kurs aber für eure Fahrerlaubnis, müsst Ihr den selbst bezahlen.
Ja, wir sind eine amtlich anerkannte Sehteststelle und dürfen dementsprechend Sehteste nach § 68 FeV anbieten.
Hier ist es leider etwas anders als bei der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer.
Diese Kosten werden vom, für euren Betrieb, zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen.
Obwohl euer Arbeitgeber gesetzlich (§ 10 Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet ist, eine gewisse Anzahl von Erst-, Brandschutz- und Evakuierungshelfern vorzuhalten, werden die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht von den Berufsgenossensschaften oder Unfallkassen übernommen.
Diese müsst entweder Ihr selbst, oder euer Arbeitgeber tragen.
Alle Rechte vorbehalten | Sanitätsschule Arnds