FAQ

  • Wie lange dauert ein Erste Hilfe Kurs ?

    Unsere Erste Hilfe Kurse dauern min. 9 UE (Unterrichtseinheiten), oder etwa 7,5 Zeitstunden inkl. Pausen.

  • Kann der Erste Hilfe Kurs auch schneller absolviert werden ?

    Nein ! Unsere Erste Hilfe Kurse sind von den Berufsgenossenschaften (für betriebliche Ersthelfer) 

    und der Bezirksregierung Arnsberg (für Fahrerlaubnisbewerber) anerkannt und zugelassen.

    In beiden Fällen ist eine vorzeitige Beendigung nicht möglich, da auch wir uns an die Vorgaben der beiden Institutionen halten müssen. 

    Diese Vorgaben sagen aus, dass ein anerkannter Erste Hilfe Kurs mindestens 9 UE (Unterrichtseinheiten) a´ 45 Minuten dauern muss.

  • Ich habe im Netz gesehen, dass dort auch Erste Hilfe Kurse online angeboten werden. Wo ist der Unterschied ?

    Der Unterschied ist ganz einfach erklärt.

    Ein Onlinekurs dient in erster Linie der Auffrischung eurer Kenntnisse in Erster Hilfe.

    Die praktischen Übungen werden dort nur erklärt, aber nicht von euch selbst durchgeführt. 


    Es ist nicht verboten, an einem Onlinekurs teilzunehmen, aber bitte denkt daran, diese Online Erste Hilfe Kurse werden in der Regel weder

    von der Bezirksregierung (für den Führerschein), noch von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen (betriebliche Ersthelfer) anerkannt.


    Diese schreiben einen Erste Hilfe Kurs in "Präsenz" und einer zeitlichen Dauer von mindestens 9 UE bei einer, für diese Ausbildung, 

    ermächtigten Ausbildungsstelle vor.


    Lasst euch bitte nicht täuschen, auch wenn bei den Onlineangeboten steht, anerkannter Erste Hilfe Kurs für den Führerschein.

    Fragt im Zweifelsfalle nach einer QSEH-Nummer, diese könnt ihr dann hier überprüfen.



  • Wer bezahlt den Erste Hilfe Kurs ?

    Wenn ihr einen Erste Hilfe Kurs über eure Firma macht, entstehen euch keine Kosten.

    Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer wird von den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen übernommen.


    Braucht Ihr den Kurs aber für eure Fahrerlaubnis, müsst Ihr den selbst bezahlen.


  • Kann ich bei euch auch einen Sehtest für den Führerschein machen ?

    Ja, wir sind eine amtlich anerkannte Sehteststelle und dürfen dementsprechend Sehteste nach § 68 FeV anbieten.

  • Ich habe gesehen, die Brandschutzhelferausbildung bietet Ihr auch an. Wer trägt die Kosten ?

    Hier ist es leider etwas anders als bei der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer.

    Diese Kosten werden vom, für euren Betrieb, zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen.


    Obwohl euer Arbeitgeber gesetzlich (§ 10 Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet ist, eine gewisse Anzahl von Erst-, Brandschutz- und Evakuierungshelfern vorzuhalten, werden die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht von den Berufsgenossensschaften oder Unfallkassen übernommen.


    Diese müsst entweder Ihr selbst, oder euer Arbeitgeber tragen.

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