... etwa alle 23 Sekunden benötigt in NRW ein Mensch Hilfe durch den Rettungsdienst.
Hierzu stehen flächendeckend Personal, Gerätschaften und Fahrzeuge zur Verfügung.
Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Rettungsdienste ca. 8 - 10 Minuten benötigen,
um den Einsatzort zu erreichen.
IHR, als gut ausgebildete Ersthelfer, könnt den entscheidenden Beitrag für eine weitere erfolgreiche Arbeit
des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser leisten.
Eine schnelle und fachgerechte Erstversorgung erhöht die Überlebenschance
der Betroffenen und ist mitentscheidend für einen erfolgreichen Heilungsverlauf.
Doch leider gehören wir Deutsche in Sachen Erste Hilfe zu den Schlusslichtern in Europa !!!
Wir erreichen gerade mal eine Bereitschaft von etwa 30%, im Notfall Erste Hilfe zu leisten.
Nach einer anonymen Umfrage (Durch Zufall im Netz gefunden, eine Quellenangabe war leider nicht dabei.)
Und das, obwohl einer Statistik zufolge, jeder vierte Bundesbürger damit rechnen muss, selbst einmal im Leben auf Erste Hilfe angewiesen zu sein.
Dabei sind es gerade die Erste Hilfe Maßnahmen, die bis zum eintreffen des Rettungsdienstes von entscheidender, und sehr oft auch, lebensrettender Bedeutung sind.
Wäre rechtzeitig Erste Hilfe geleistet worden, hätten 10% der Todesfälle verhindert werden können.
Und dies gilt für alle Altersgruppen, vom Säugling bis zum hochbetagten.
Auf mindestens 1,7 Millionen wird die Zahl der Kinder geschätzt, die jährlich eine Unfallverletzung erleiden.
Jetzt stellt euch einmal vor euer Kind, oder Enkelkind, wäre betroffenen und niemand kann, oder möchte helfen.
Dafür gibt es die verschiedensten Gründe
In einer Notfallsituation werden die meisten Menschen unsicher und ängstlich.
Das ist, ohne Frage, verständlich und nachvollziehbar.
Aber warum ist das so ?
Hier braucht ihr definitiv keine Angst zu haben.
Als Ersthelfer seid Ihr gesetzlich geschützt, und für Fehler, die euch bei der Hilfeleistung evtl. unterlaufen,
könnt Ihr rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Das einzigste, was Ihr falsch machen könnt, ist nicht zu helfen.
Da ist die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) doch sehr viel kritischer zusehen. Bitte denkt daran, in Deutschland ist es für jeden Bürger Pflicht Hilfe zu leisten.
Bei einer Hilfeleistung etwas falsch zu machen, ist jedoch der Hauptgrund, der die Menschen davor zurückschrecken lässt,
bei einem Verunfallten oder Verletzten Erste Hilfe zu leisten.
Dies ist nicht unbegründet, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass innerhalb von nur zwei Jahren,
dass gelernte Wissen in Sachen Erster Hilfe auf die Hälfte zurückgeht.
Jeder hat irgendwann einmal die Fahrprüfung abgelegt, oder wird diese irgendwann einmal ablegen.
Bevor dies aber möglich ist, verlangt der Gesetzgeber (über die Fahrerlaubnisbehörden) die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung
über eine Schulung in Erster Hilfe nach § 19 FeV
Unsere Frage an die Fahrerlaubnisinhaber, erinnert ihr euch noch an "euren" Kurs ?
Wisst ihr noch, wie die stabile Seitenlage funktioniert ?
Nein ? Vielleicht solltet ihr es dann in Erwägung ziehen, mal wieder einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen.
Aber auch wenn der Kurs erst ein oder zwei Jahre her ist, könnt ihr euch noch an den Inhalt des Kurses erinnern ?
Deshalb fordert u.a. auch das DRK, dass es für jeden Bürger Pflicht wird, alle drei bis fünf Jahre einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen.
Eine Forderung, die wir zu 100% unterstützen.
Das Wissen über Erste Hilfe Maßnahmen versetzt uns in die Lage, im Notfall adäquat handeln zu können, und dieses Wissen sollte regelmäßig aufgefrischt werden.
Wir sollten alle stets bedenken das,
Deshalb sind wir angetreten und möchten euch, ja euch, in einem Erste Hilfe Kurs aufklären und mit der Vermittlung von konkreten Handlungsempfehlungen und Sachwissen,
euer Selbstvertrauen in Bezug auf Erste Hilfe Maßnahmen stärken, und euch gleichzeitig die Angst nehmen, im Falle eines Falles, etwas falsch zu machen.
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